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   BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95   

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BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95 (https://dejure.org/1999,11360)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1999 - 1 BvR 436/95 (https://dejure.org/1999,11360)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 1 BvR 436/95 (https://dejure.org/1999,11360)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mangels Erschöpfung des Rechtswegs als unzulässig verworfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ff.).

    Zur Begründetheit der Verfassungsbeschwerde verweisen die Beschwerdeführer im wesentlichen auf ihren Vortrag im Verfahren 1 BvR 1561/82 (BVerfGE 77, 381 [390 f.]).

    Sie kann deshalb grundsätzlich selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 35, 263 [275]; 53, 30 [48]; 69, 315 [339 f.]; 77, 381 [400 f.]; 86, 15 [22]).

    Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Eilentscheidung gerügt wird (BVerfGE 59, 63 [84]; 65, 227 [233]; 77, 381 [401 f.]).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn wie im vorliegenden Fall mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf das Hauptsacheverfahren beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (BVerfGE 77, 381 [401 f.]; 78, 290 [301 f.]).

    Wegen der Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluß des Ersten Senats vom 26. Januar 1988 (BVerfGE 77, 381 [402 ff.]) verwiesen.

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes enthält für die Antragsteller zwar eine selbständige Beschwer, die sich mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung nicht deckt (BVerfGE 35, 263 [275]).

    Sie kann deshalb grundsätzlich selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 35, 263 [275]; 53, 30 [48]; 69, 315 [339 f.]; 77, 381 [400 f.]; 86, 15 [22]).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.1995 - 7 M 7313/94

    Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente; Rechtsschutz, einstweiliger;

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. des Herrn B ..., 2. des Herrn K ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Nikolaus Piontek, Schanzenstraße 117, Hamburg - gegen den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1995 - 7 M 7313/94 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1995 - 7 M 7313/94 -, mit dem der Antrag der Beschwerdeführer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen eine Genehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente in einem privaten Zwischenlager in Gorleben abgelehnt worden ist.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Sie kann deshalb grundsätzlich selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 35, 263 [275]; 53, 30 [48]; 69, 315 [339 f.]; 77, 381 [400 f.]; 86, 15 [22]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Sie kann deshalb grundsätzlich selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 35, 263 [275]; 53, 30 [48]; 69, 315 [339 f.]; 77, 381 [400 f.]; 86, 15 [22]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Daran vermag auch der in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes, der verlangt, daß rechtzeitig innerhalb angemessener Zeit eine abschließende gerichtliche Entscheidung ergeht (BVerfGE 54, 39 [41]; 55, 349 [369]; 60, 253 [269]; 88, 118 [124]), nichts zu ändern.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Daran vermag auch der in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes, der verlangt, daß rechtzeitig innerhalb angemessener Zeit eine abschließende gerichtliche Entscheidung ergeht (BVerfGE 54, 39 [41]; 55, 349 [369]; 60, 253 [269]; 88, 118 [124]), nichts zu ändern.
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Daran vermag auch der in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes, der verlangt, daß rechtzeitig innerhalb angemessener Zeit eine abschließende gerichtliche Entscheidung ergeht (BVerfGE 54, 39 [41]; 55, 349 [369]; 60, 253 [269]; 88, 118 [124]), nichts zu ändern.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Sie kann deshalb grundsätzlich selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 35, 263 [275]; 53, 30 [48]; 69, 315 [339 f.]; 77, 381 [400 f.]; 86, 15 [22]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
    Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Eilentscheidung gerügt wird (BVerfGE 59, 63 [84]; 65, 227 [233]; 77, 381 [401 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie im vorliegenden Verfahren - mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf das Hauptsacheverfahren beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 401 f.; 78, 290 ; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 1999 - 1 BvR 436/95 -).
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